Unsere Leistungen – Datenschutz
Datenschutz ist eines unserer Herzangelegenheiten. Erfahren Sie hier alles rund um dieses Thema.
Die Digitalisierung unserer Gesellschaft bringt auch im Bereich der Gesundheitsfürsorge große Veränderungen und Herausforderungen mit sich.
Wir bieten Ihnen spezialisierte Beratungsdienstleistungen an, um UnternehmenEine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ... mehr erfahren... und Einrichtungen auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen zu unterstützen.
Datenschutzgesetze und Qualitätsstandards
Der Umgang mit persönlichen Daten im Gesundheits- und Sozialwesen ist ein sensibles Thema. Wir bieten kompetente Beratungsleistungen für Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, medizinische und therapeutische Praxen und Kindertagesstätten. Dabei fokussieren wir uns auf die Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen nach SGB XI und dem Strafgesetzbuch in Bezug auf die DSGVO.
Wir legen höchsten Wert auf unseren Datenschutz und Qualitätsstandard, um unseren Kunden die bestmögliche Beratung zu bieten. Sämtliche Anforderungen werden erfüllt und ein hohes Maß an Risikoprävention gehört zu unseren qualitativ hochwertigen Leistungen.
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, damit Ihre Patienten, Kunden oder Mitarbeiter effektiv geschützt werden und ihre Persönlichkeitsrechte respektiert werden. Wir gewährleisten in fachlicher und persönlicher Hinsicht eine erweiterte Verantwortung in Bezug auf die Sensibilität und die Einhaltung der gesetzlichen und ethischen Vorgaben.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Rechten von Kindern in Tagesstätten, in denen wir sicherstellen, dass sensible Daten angemessen behandelt werden.
In Deutschland wird der Datenschutz neben anderen Landesgesetzen durch das BDSG-Neu (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Unternehmen, Verbände und andere nicht-öffentliche Stellen unterliegen den Regeln des BDSG-Neu (Bundesdatenschutzgesetz). Dieses Gesetz wurde von den verschiedenen Bundesländern ausgearbeitet, so dass für jedes Bundesland ein eigenes Datenschutzgesetz gilt (in Bayern gilt z.B. das BayDSG).
Diese Gesetze stehen jedoch nicht im Konflikt mit dem neuen BDSG. Wenn eine öffentliche Stelle in den Wettbewerb eintritt (z.B. die Gemeinde gründet eine GmbH für die Abfallentsorgung), dann gilt das BDSG-Neu. Die römisch-katholische und die evangelische Kirche in Deutschland sind vom BDSG-Neu (Bundesdatenschutzgesetz) ausgenommen. Stattdessen gelten für die evangelische Kirche das DSG-EKD (Datenschutzgesetz der evangelischen Kirche) und für die katholische Kirche das KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz), die beide mit dem BDSG-Neu übereinstimmen. Für andere Bereiche, wie z.B. die Gerichte und die Polizei, müssen gesonderte Vorschriften beachtet werden.
Wir begleiten Sie weit über die Umsetzung hinaus
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Ihre Anfrage ist unverbindlich und können Sie bevorzugt über unser Anfrageformular tätigen. Ebenso können Sie uns auch gerne per E-Mail kontaktieren.
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Nachdem wir Ihr Anliegen geprüft haben, setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung um mit Ihnen die nächsten Schritte zu besprechen.
Umsetzung
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Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch nach Abschluss eines Projektes gerne zur Verfügung um Ihre Ergebnisse im Rahmen des PDCA-Zyklus zu bewerten.
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