Unsere Leistungen – Datenschutz

Datenschutz ist eines unserer Herzangelegenheiten. Erfahren Sie hier alles rund um dieses Thema.

Laptop mit Datenschutzsoftware Statistikanzeige

Die Digitalisierung unserer Gesellschaft bringt auch im Bereich der Gesundheitsfürsorge große Veränderungen und Herausforderungen mit sich.

Wir bieten Ihnen spezialisierte Beratungsdienstleistungen an, um Unternehmen und Einrichtungen auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen zu unterstützen.

Datenschutzgesetze und Qualitätsstandards

Der Umgang mit persönlichen Daten im Gesundheits- und Sozialwesen ist ein sensibles Thema. Wir bieten kompetente Beratungsleistungen für Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, medizinische und therapeutische Praxen und Kindertagesstätten. Dabei fokussieren wir uns auf die Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen nach SGB XI und dem Strafgesetzbuch in Bezug auf die DSGVO.

Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, als externer Datenschutzbeauftragter den Kunden ein optimales Schutzniveau bei der Verwaltung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu bieten. Wir wissen, wie wichtig es ist, eine solide Grundlage für den Schutz aller Daten zu schaffen, um sämtliche Erfordernisse der Datenschutzgesetze und Qualitätsstandards erfüllen zu können. Wir sehen es als unsere Verantwortung und Pflicht an, unseren Kunden einen umfassenden und rechtlich einwandfreien Service anzubieten, da wir wissen, wie wichtig es ist, alle Daten im schützenswerten Maße zu verarbeiten und zu speichern. Unser Ziel ist es, eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit für eine reibungslose Umsetzung der jeweils aktuellen Anforderungen zu gewährleisten.

Wir legen höchsten Wert auf unseren Datenschutz und Qualitätsstandard, um unseren Kunden die bestmögliche Beratung zu bieten. Sämtliche Anforderungen werden erfüllt und ein hohes Maß an Risikoprävention gehört zu unseren qualitativ hochwertigen Leistungen.
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, damit Ihre Patienten, Kunden oder Mitarbeiter effektiv geschützt werden und ihre Persönlichkeitsrechte respektiert werden. Wir gewährleisten in fachlicher und persönlicher Hinsicht eine erweiterte Verantwortung in Bezug auf die Sensibilität und die Einhaltung der gesetzlichen und ethischen Vorgaben.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Rechten von Kindern in Tagesstätten, in denen wir sicherstellen, dass sensible Daten angemessen behandelt werden.

Der Datenschutz soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten ordnungsgemäß gehandhabt werden und dass die Menschen das Recht haben, Entscheidungen über ihre eigenen Daten zu treffen. Dies umfasst alle Daten, die mit einer Person in Verbindung gebracht werden können, und gibt ihr die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wer sie zu welchem Zweck einsehen und nutzen kann. All dies geschieht auf unvoreingenommene Weise.

In Deutschland wird der Datenschutz neben anderen Landesgesetzen durch das BDSG-Neu (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Unternehmen, Verbände und andere nicht-öffentliche Stellen unterliegen den Regeln des BDSG-Neu (Bundesdatenschutzgesetz). Dieses Gesetz wurde von den verschiedenen Bundesländern ausgearbeitet, so dass für jedes Bundesland ein eigenes Datenschutzgesetz gilt (in Bayern gilt z.B. das BayDSG).

Kinder und Tagesmutter beim Spielen

Diese Gesetze stehen jedoch nicht im Konflikt mit dem neuen BDSG. Wenn eine öffentliche Stelle in den Wettbewerb eintritt (z.B. die Gemeinde gründet eine GmbH für die Abfallentsorgung), dann gilt das BDSG-Neu. Die römisch-katholische und die evangelische Kirche in Deutschland sind vom BDSG-Neu (Bundesdatenschutzgesetz) ausgenommen. Stattdessen gelten für die evangelische Kirche das DSG-EKD (Datenschutzgesetz der evangelischen Kirche) und für die katholische Kirche das KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz), die beide mit dem BDSG-Neu übereinstimmen. Für andere Bereiche, wie z.B. die Gerichte und die Polizei, müssen gesonderte Vorschriften beachtet werden.

Wir begleiten Sie weit über die Umsetzung hinaus

Schritt 1

Anfrage

Ihre Anfrage ist unverbindlich und können Sie bevorzugt über unser Anfrageformular tätigen. Ebenso können Sie uns auch gerne per E-Mail kontaktieren.

Schritt 2

Evaluation

Nachdem wir Ihr Anliegen geprüft haben, setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung um mit Ihnen die nächsten Schritte zu besprechen.

Schritt 3

Umsetzung

Nachdem wir den ungefähren Zeit- und Arbeitsumfang ermittelt haben, begleiten wir Sie persönlich beratend durch Ihr Projekt und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Weiterführende Betreuung?

Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch nach Abschluss eines Projektes gerne zur Verfügung um Ihre Ergebnisse im Rahmen des PDCA-Zyklus zu bewerten.

Die EU-DSGVO ist ein Gesetz, das Vorrang vor allen anderen Datenschutzgesetzen hat. Ihre Öffnungsklauseln geben den nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit, ihre Bestimmungen zu ändern oder Besonderheiten hinzuzufügen, die für die Mitgliedsstaaten gelten. Folglich steht das europäische Recht in solchen Fällen an erster Stelle und bietet eine übergreifende Regelung, die befolgt werden muss.
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung können schwerwiegende Folgen haben. Gemäß Art. 83 DSGVO können nicht-öffentliche Stellen wie Unternehmen und Verbände mit Geldbußen von bis zu 10.000.000 EUR oder bis zu 2 % ihres weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres belegt werden, wenn sie die Bestimmungen über die Einwilligung der Betroffenen oder die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht einhalten.
Bei Missachtung der Datenschutzgrundsätze oder der Rechte der betroffenen Personen können höhere Bußgelder von bis zu 20.000.000 EUR oder bis zu 4 % ihres gesamten weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängt werden. Neben finanziellen Strafen können auch eine Schädigung des Rufs der Organisation und mögliche Schadensersatzforderungen der Betroffenen drohen. Für öffentliche Einrichtungen gelten besondere Regeln, die in der Regel nicht mit Geldbußen belegt werden. Verstöße gegen die DSGVO können jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Datenschutz- und Qualitätsmanagement