Auftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter ist in Art. 4 Nr. 8 DSGVO definiert als „eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet“. Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten, die im Verantwortungsbereich des Verantwortlichen sind, lediglich in dessen Auftrag verarbeiten. Seine Tätigkeit unterliegt den Weisungen des Verantwortlichen. Im Gegensatz zum Verantwortlichen darf der Auftragsverarbeiter die Zwecke und Mittel der Verarbeitung nicht selbst festlegen. Macht er dies, so ist er gem. Art. 28 Abs. 10 DSGVO selbst als Verantwortlicher anzusehen.

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Datenschutz- und Qualitätsmanagement