F. A. Q.

Haben Sie Fragen? Eventuell wurden diese schon beantwortet. Schaun Sie doch einfach mal in unsere F. A. Q.

Allgemeine Fragen

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Wann bekomme ich meinen Auftrag in Rechnung gestellt?

Sie bekommen eine Rechnung nach Beendigung des Auftrages per E-Mail zugestellt. Ab einem Auftragsvolumen von 2.000 Euro netto, behalten wir uns vor, die Hälfte im Voraus zu berrechnen. Hierfür erhalten Sie eine Teilrechnung.

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Ich verstehe einzelne Begriffe nicht, können Sie mir hierbei helfen?

Wir führen für Begriffe und Fremdwörter ein kleines Wiki. Sollten Sie dort einen Begriff nicht finden, können Sie uns gerne kontaktieren.

Hier entlang zum Wiki

Projektbetreuung

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Kommen Sie direkt in den Betrieb?

Unser direktes Arbeitsumfeld umfasst den Rhein - Main - Neckar - Odenwald - Bereich. Hier kommen wir gerne in Ihre Betriebsstätte. Weitere Entfernungen auf Anfrage.

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Wie verhält sich die Beziehung nach dem der Auftrag beendet wurde?

Kundenzufriedenheit ist uns wichtig! Auch nach Projektabschluss sind wir gerne jederzeit für Sie da.

Datenschutz

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Kann man Sie als externen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Derzeit sind wir im Datenschutz nur beratend tätig.

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Bieten Sie Unterstützung zum Hinweisgeberschutzgesetz?

Ja. Wir bieten ein sicheres und voll digitales System an, welches von uns als externer Anbieter für Ihr Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Das System entspricht sämtlichen gesetzlichen Anforderungen und ist einfach für den Hinweisgeber zu bedienen.

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Webseitenüberprüfung

Als Einzelleistung bieten wir Ihnen eine Überprüfung Ihrer Webseite auf Datenschutzkonformität an. Bei gefundenen Fehlern unterstützen wir Sie gerne bei der Problemlösung.

Qualitätsmanagement

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Sollte ich mich als Pflegeeinrichtung zertifizieren lassen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich hängt eine Zertifizierung an den Anforderungen der verschiedenen Träger. Bei einer kleinen solitären Einrichtung beispielsweise macht eine Zertifizierung wenig Sinn.

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Wie umfangreich sollte ein QM-Handbuch sein?

Hier gilt mittlerweile der Grundsatz: Weniger ist mehr. Ein QM-Handbuch sollte einen Umfang von 160 Seiten nicht überschreiten.

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Ist ein QM-Handbuch gesetzlich vorgeschrieben?

Bei stationären Pflegeeinrichtungen ist ein Handbuch vorgeschrieben. Dieses wird im SGB XI geregelt. Auch die ambulanten Dienste sind zur erstellung eines QM-Handbuchs verpflichtet worden.

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Unsere Einrichtung wurde nicht vom MD geprüft sondern von Careproof. Warum?

Die PKV hat argumentiert, dass 10% aller Versicherten privat versichert sind. Der Gesetzgeber hat dementsprechend der PKV ein Prüfvolumen von 10% zugeschrieben, um auch Pflegeeinrichtungen prüfen zu können. Die Prüfung unterscheidet sich nicht von der des MD.

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Dürfen Regelprüfungen an einem Sonntag angemeldet werden?

Wenn für beide Seiten auch wenig sinnvoll: Ja.

Pflegebemessungsverfahren nach SGB XI 113c (neu)

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Wo finde ich die Rothgangstudie?

Die Rothgangstudie finden Sie bei uns im Download-Bereich.

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Gibt es noch weitere Studien zum PeBeM?

Es gibt gute Begleitstudien, beispielsweise von der Robert-Bosch-Stiftung oder der Diakonie, die als Begleitmaterial durchaus beachtenswert sind.

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Bin ich als Pflegeeinrichtung zur Tourenplanung verpflichtet?

Schon der Begriff ist irreführend und verleitet zur Ambulantisierung der pflegerischen Abläufe. Die Tourenplanung ist, wie die Planungstafel, ein Hilfsmittel. Eine Verpflichtung besteht nicht.

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Welche Rolle spielt der Interventionskatalog?

Der Interventionskatalog wurde begleitend zur Rothgangstudie erstellt und ist als Hilfsmittel zu betrachten.

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Wie führe ich das PeBeM in der Pflegeeinrichtung ein?

Mit Geduld. Die Einführung beinhaltet eine Neustrukturierung sämtlicher Abläufe in einer Pflegeeinrichtung. Hinzu kommen noch die Vorbehaltsaufgaben. Wir unterstützen Sie gerne beratend bei der Einführung.

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Ab wann ist das PeBeM nach SGB XI verpflichtend?

Willkommen im Regeldschungel der Bundesländer. Grundsätzlich ist §113c SGB XI bis Ende Dezember 2025 verpflichtend einzuführen.

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Wo finde ich Beratung zum PeBeM?

DSQ-Management hat sich auf die Einführung SGB XI, §113c spezialisiert. Hierzu gehören auch die Vorbehaltsaufgaben. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.

Datenschutz- und Qualitätsmanagement